AGB‘s bzw. Allgemeine Vertragsgrundlagen von
concept+design - Agentur für visuelle Kommunikation
(nachfolgend "Agentur" genannt).
Die nachfolgenden AGB's bzw. AVG's gelten für alle der Agentur erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung
von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch
von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer,
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine
Vergütung nicht vereinbart, gelten die Preise der Preisliste vom 1.1.2015 als vereinbart.
1.4. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
1.5. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt der Agentur zum
Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100%
der vereinbarten bzw. nach der gültigen Preisliste vom 1.1.2015 üblichen Vergütung. Das
Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die
Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der
gültigen Preisliste vom 1.1.2015, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen
geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung
und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für
den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb einer
Woche zahlbar.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand
entsprechend der gültigen Preisliste vom 1.1.2015 gesondert berechnet. Fremdleistungen
werden mit einer Entschädigung von 17% berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel
6.1. Erfüllungsort ist Friedberg/Hessen.
6.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.
6.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.